Verkauf-, Lieferungs- und Zahlungs-Bedingungen
für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen der Firma
Reifenhandel Herbert Kelle
Inh. Rainer Kelle
Goldlackstr. 6
42369 Wuppertal
Geltung unserer Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage unserer Geschäfts-bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Lieferung
Die Lieferung der Ware / Dienstleistungen erfolgt ausschließlich durch Übergabe an den Kunden / Verbraucher auf unserem Betriebsgelände, gemäß der oben genannten Geschäftsadresse. Wir betreiben keinen Online-Shop und führen auch keinen Versandhandel durch!
Die von uns angegebenen Lieferzeiten richten sich nach der, bei Vertrags-abschluss aktuellen Verfügbarkeit (bei Industrie und Großhandel) der jeweils bestellten Ware. Bei der Bestellung Waren unterschiedlicher Typen / Hersteller kann es zu abweichenden Lieferzeiten kommen.
Wir haften nicht für verspätete oder ausgefallene Lieferung, wenn die Ursachen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, oder wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Übergabe an den Kunden / Verbraucher ohne Abzug fällig. Bei Zahlung mit electronic – cash gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen, des von uns beauftragten Zahlungs-Dienstleisters.
Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer bzw. Verträge Vorkasse verlangen.
Bei eingetragenen Kunden gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungenen. Wir sind nicht verpflichtet und bereit Wechsel entgegen zu nehmen.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 10,--EURO ansetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis die Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt, auch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder nicht montiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten.
Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:
– auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
– auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab dem Tag der Übergabe /Ablieferung der Ware an unseren Kunden.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns und des Herstellers des beanstandeten Produktes die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.
Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Mängel sollen nach Möglichkeit unverzüglich gerügt werden.
Offenkundige Mängel sollten unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von 8 Tagen gerügt werden. Nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt.
Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift und Zahlung. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von Dritten montiert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Mindestluftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit, sowie der Benutzung auf Rennstrecken oder vergleichbaren Einrichtungen,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehren haltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach einer Fahrstrecke von 50 – 100 Km nicht nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung insbesondre durch Anfahrschäden an Hindernisse oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen die durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.
Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglich Werden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden. Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern und Verbrauchern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Der Reifenhandel Herbert Kelle Inh. Rainer Kelle ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 01/2020 Version: 1.04
Reifenhandel
Herbert Kelle
Inh. Rainer Kelle
Goldlackstr. 6
42369 Wuppertal-Ronsdorf
Tel.: 0202 / 464010